Der Übergang an eine neue Schule ist für Kinder und ihre Familien ein bedeutsamer Schritt. Oft bringt er Freude, Hoffnung und Neugier mit sich – manchmal auch Unsicherheiten oder Fragen. Damit dieser Schritt gut gelingt, legt die Schule besonderen Wert auf ein liebevoll gestaltetes Aufnahmeverfahren, das Vertrauen aufbaut, Orientierung gibt und Raum für echtes Miteinander schafft.

Ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses ist das Aufnahmegespräch, bei dem sich Schule, Familie und Kind zum ersten Mal begegnen – mit offenen Ohren, wachen Augen und dem gemeinsamen Wunsch, ein gutes Ankommen zu ermöglichen.

Erstes Ankommen – behutsam und gemeinsam

Das Gespräch findet gemeinsam mit dem Kind statt. Es bietet die Möglichkeit, in geschütztem Rahmen die neue Umgebung kennenzulernen, erste Eindrücke zu sammeln und – wenn gewünscht – selbst Fragen zu stellen. Auch das Team der Schule kann das Kind auf diese Weise in seiner Persönlichkeit wahrnehmen und erste Impulse für die gemeinsame Begleitung aufnehmen.

Es geht nicht nur um Informationen, sondern um ein erstes spürbares Ankommen – mit allem, was das Kind mitbringt, und allem, was es hier erwarten darf.

Die Unterlagen – mit Sinn und Blick auf das Ganze

Zur Vorbereitung erhalten die Familien eine Mappe mit wichtigen Formularen und Informationen. Diese helfen dabei, das Kind vom ersten Tag an gut zu begleiten – mit Blick auf Schutz, Sicherheit, Gesundheitsaspekte, pädagogische Bedarfe und persönliche Stärken.

Die Mappe sollte möglichst vollständig ausgefüllt zum Gespräch mitgebracht werden. Falls Unterstützung notwendig ist, hilft das Team der Schule selbstverständlich gern vor Ort beim Ausfüllen.

Auch weitere Unterlagen – wie Zeugnisse, Gutachten, Therapie- oder Entwicklungsberichte – können mitgebracht werden, sofern sie für das gemeinsame Verständnis hilfreich sind.

Wichtige Nachweise für die Aufnahme

Folgende Dokumente sind im Original vorzulegen:

  • die Geburtsurkunde des Kindes (gemäß § 1 Abs. 2 AOSF i.V.m. § 6 SchulG NRW)
  • ein Nachweis über die Masernschutzimpfung, z. B. durch den Impfausweis oder eine ärztliche Bescheinigung (gemäß § 20 Abs. 9 IfSG)

Diese Unterlagen sind für die formale Aufnahme rechtlich erforderlich.

Rahmen, Regeln und Raum zur Entfaltung

Im Gespräch werden auch an unserer Schule geltende Strukturen und Regeln vermittelt und Vereinbarungen getroffen. Dazu zählen z. B. die Mediennutzung im Schulalltag, unser Schulregelhaus oder besondere Vereinbarungen im Rahmen des Schutzkonzepts. So entsteht von Anfang an ein Gefühl für das, was trägt – und was schützt.

Zudem werden gesundheitsrelevante Besonderheiten und ggf. bestehende Versorgungsbedarfe besprochen – etwa im Hinblick auf Allergien, Medikation oder therapeutische Unterstützung. Alles, was dem Kind hilft, sich sicher, gut begleitet und verstanden zu fühlen, bekommt hier seinen Platz.

Willkommen auf dem gemeinsamen Weg

Die Schule versteht sich als Ort, an dem Kinder nicht nur lernen, sondern wachsen dürfen – geschützt, gestärkt und gesehen. Der Aufnahmeprozess ist der erste Schritt auf diesem Weg. Ein guter Anfang, getragen von Vertrauen, Respekt und dem Wunsch, gemeinsam das Beste für das Kind zu gestalten.

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