Würde bewahren – Teilhabe sichern

Einige unserer Schülerinnen und Schüler haben besondere Versorgungsbedarfe, die ihren Schulalltag betreffen – sei es im Bereich Hygiene, Ernährung oder gesundheitliche Unterstützung. Unser Ziel ist es, eine würdevolle und diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen, unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Zuständigkeiten.

Verantwortung und Zuständigkeiten

  • Die Verantwortung für pflegerische und medizinische Versorgung liegt bei den Sorgeberechtigten.
  • Lehrkräfte und pädagogisches Personal übernehmen keine regelmäßigen pflegerischen Maßnahmen.
  • Bei besonderen Versorgungsbedarfen, z. B. in Bezug auf Hygiene, Ernährung oder medizinische Notwendigkeiten, erfolgen individuelle Absprachen mit den Sorgeberechtigten.

Datenschutz und Zusammenarbeit

  • Alle Informationen zu besonderen Versorgungsbedarfen werden vertraulich behandelt.
  • Daten werden nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten weitergegeben (gemäß DSGVO und SchulG NRW § 120 ff.).
  • Individuelle Absprachen mit den Sorgeberechtigten werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.

Eine enge Abstimmung mit den Sorgeberechtigten ist uns wichtig, um innerhalb der schulischen Möglichkeiten eine passende Unterstützung zu gewährleisten.

Fazit: Klarheit, Wertschätzung und rechtliche Sicherheit

Wir handeln immer im Sinne des Kindes, achten auf klare Zuständigkeiten, rechtliche Sicherheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten.

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