Besondere Versorgungsbedarfe
Würde bewahren – Teilhabe sichern
Einige unserer Schülerinnen und Schüler haben besondere Versorgungsbedarfe, die ihren Schulalltag betreffen – sei es im Bereich Hygiene, Ernährung oder gesundheitliche Unterstützung. Unser Ziel ist es, eine würdevolle und diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen, unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Zuständigkeiten.
Verantwortung und Zuständigkeiten
- Die Verantwortung für pflegerische und medizinische Versorgung liegt bei den Sorgeberechtigten.
- Lehrkräfte und pädagogisches Personal übernehmen keine regelmäßigen pflegerischen Maßnahmen.
- Bei besonderen Versorgungsbedarfen, z. B. in Bezug auf Hygiene, Ernährung oder medizinische Notwendigkeiten, erfolgen individuelle Absprachen mit den Sorgeberechtigten.
Datenschutz und Zusammenarbeit
- Alle Informationen zu besonderen Versorgungsbedarfen werden vertraulich behandelt.
- Daten werden nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten weitergegeben (gemäß DSGVO und SchulG NRW § 120 ff.).
- Individuelle Absprachen mit den Sorgeberechtigten werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.
Eine enge Abstimmung mit den Sorgeberechtigten ist uns wichtig, um innerhalb der schulischen Möglichkeiten eine passende Unterstützung zu gewährleisten.
Fazit: Klarheit, Wertschätzung und rechtliche Sicherheit
Wir handeln immer im Sinne des Kindes, achten auf klare Zuständigkeiten, rechtliche Sicherheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten.