Kommunikationskultur – persönlich, direkt und mit Herz
In einer Welt, die sich rasant verändert und in der digitale Kommunikation oft an die Stelle persönlicher Begegnungen tritt, setzen wir bewusst auf den direkten, analogen Austausch. Denn Beziehungen entstehen nicht durch Bildschirme, sondern durch echte Begegnungen. Schule ist ein lebendiges System, in dem es um Verständigung, Vertrauen und echte Verbindung geht. Denn nur so können wir unserem pädagogischen Grundverständnis gerecht werden: Das Kind steht im Mittelpunkt – als einzigartiges Subjekt, nicht als Objekt eines Systems.
Die gelbe Postmappe – Kommunikation zum Anfassen
Jedes Kind unserer Schule besitzt eine ‚gelbe Postmappe‘, die als verlässliche Schnittstelle zwischen Schule und Elternhaus dient – ganz so wie früher, als Elternbriefe noch auf Papier den Weg nach Hause fanden. Über diese Mappe laufen alle schriftlichen Informationen an die Eltern und Erziehungsberechtigten, sodass nichts in digitalen Postfächern untergeht oder in der Schnelllebigkeit des Alltags verloren geht.
Persönlicher Kontakt statt E-Mail-Flut
Wir bevorzugen den direkten Austausch per Telefon oder in persönlichen Gesprächen. Krankmeldungen, Gesprächswünsche und andere Anliegen werden telefonisch im Sekretariat oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen – Rückrufbitten folgen wir. So bleibt unsere Kommunikation klar, direkt und persönlich.
Eltern-/ Kindsprechtage – Gemeinsamer Blick auf Entwicklung
Zweimal im Schuljahr gibt es fest verankerte Sprechtage, die bewusst als Eltern-/ Kindsprechtage gestaltet sind. Das Kind ist anwesend, denn es geht um seine schulische Entwicklung. Diese Sprechtage finden jeweils einmal pro Schulhalbjahr statt und sind mit der Ausgabe der Zeugnisse in den entsprechenden Klassenstufen verbunden.
Jährliche Überprüfung der sonderpädagogischen Förderung
Die ‚Jährliche Überprüfung der sonderpädagogischen Förderung‘ gemäß § 20 Abs. 6 SchulG NRW, stellt fest, ob der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf weiterhin besteht, eine Änderung der Förderung erforderlich ist, ein Wechsel des Förderortes (z. B. Wechsel von der Förderschule zur Regelschule oder umgekehrt) sinnvoll oder notwendig ist. Die ‚Jährliche Überprüfung der sonderpädagogischen Förderung‘ ist formal vorgegeben und einmal jährlich fester Bestandteil in unserem Schuljahreskalender. Sie erfolgt in Abstimmung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in einem persönlichen Gespräch.
Klärung der schulischen Perspektive in Klasse 4
Im Verlauf des vierten Schulbesuchsjahres erfolgt das Gespräch zur ‚Klärung der schulischen Perspektive‘ gemäß § 20 Abs. 7 SchulG NRW. Dieses Gespräch wird zeitnah zu Schuljahresbeginn geführt und dient der gemeinsamen Überlegung, welche Schulform für das Kind im Anschluss an die Primarstufe der Förderschule der geeignete Lernort ist. Die Lehrkräfte geben eine fachliche Empfehlung zur weiteren schulischen Entwicklung ab. Dabei werden sowohl der individuelle Lernstand als auch die soziale und emotionale Entwicklung des Kindes berücksichtigt. Die abschließende Entscheidung über den Schulwechsel liegt bei den Eltern und Sorgeberechtigten.
Förderplanung im Austausch – individuell und angepasst
Unsere Förderplanung findet zweimal jährlich statt – nach den Herbstferien und nach den Osterferien. Auch hier legen wir Wert auf den persönlichen Austausch mit den Eltern.
Bedarfsorientierte Gespräche – immer möglich
Neben den festgelegten Terminen sind Elterngespräche jederzeit nach Bedarf möglich. Gesprächswünsche und Anliegen können telefonisch im Sekretariat hinterlassen werden, und wir vereinbaren kurzfristig einen Termin für einen persönlichen Austausch.
Keine täglichen Rückmeldehefte – Vertrauen in den Alltag
Wir verzichten bewusst auf tägliche Rückmeldehefte oder vergleichbare Formen schriftlicher Rückmeldungen. Auch hier setzen wir auf den persönlichen Austausch, wenn es Gesprächsbedarf gibt. Grundsätzlich gilt bei uns: ‚Keine Nachrichten sind gute Nachrichten.‘ Denn wir vertrauen darauf, dass unser Schulalltag für die Kinder so gestaltet ist, dass keine permanente Rückmeldung erforderlich ist.
Kein Austausch über Messenger-Dienste
Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder SMS sind uns nicht gestattet. Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Vorgaben des Schulministeriums NRW (vgl. § 120 SchulG NRW, Datenschutzbestimmungen) ist die Nutzung solcher Dienste für dienstliche Kommunikation zwischen Schule und Eltern nicht zulässig. Der Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung professioneller Kommunikationswege haben für uns höchste Priorität.
Fazit – Kommunikation, die verbindet
Unsere Kommunikationskultur ist geprägt von direkter, persönlicher und wertschätzender Begegnung. Wir sprechen miteinander, nicht übereinander. So bleiben wir in einem echten Dialog. Wir möchten Miteinander und Beziehung leben – nicht nur auf dem Papier oder über digitale Kanäle, sondern von Mensch zu Mensch, mit Herz und Verstand.