Krankmeldung – So läuft’s bei uns!
Wenn Ihr Kind krank ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, bitten wir Sie, uns unverzüglich am ersten Fehltag telefonisch zu informieren. Ein kurzer Anruf im Sekretariat genügt – eine E-Mail ist nicht erforderlich. Sollte das Sekretariat gerade nicht besetzt sein, sprechen Sie die Krankmeldung auf unseren Anrufbeantworter. Bitte nennen Sie dabei den Namen und die Klassenleitung Ihres Kindes sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.
- Telefonnummer des Sekretariats: 02241 – 9641100
- Anrufbeantworter aktiv: Rund um die Uhr!
Rechtliche Grundlage (NRW)
Laut § 43 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) besteht eine Schulpflicht. Wenn ein Kind krankheitsbedingt fehlt, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Schule unverzüglich informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens nach drei Tagen erforderlich.
Attestpflicht?
Ab wann ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, wird im Einzelfall geregelt. Bei besonderen Krankheitsbildern und/ oder bei häufigen oder längeren Fehlzeiten kann auch eine schulärztliche Untersuchung erforderlich sein.
Wichtig!
- Beurlaubungen sind keine Krankmeldungen! Eine Beurlaubung muss immer vorher schriftlich beantragt werden.
- Wer ohne Krankmeldung fehlt, gilt als unentschuldigt abwesend – das kann disziplinarische Folgen haben.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Eine klare und schnelle Kommunikation hilft uns, den Schulbetrieb reibungslos zu organisieren.